Gemäss des Gesetzes vom 26. November 1998 zur Änderung des Sozialhilfegesetzes (SHG), ist das Sozialamt Obere Saane für die Sozialhilfe zuständig, welche die Gemeinden und der Staat Personen gewähren, die in einer der folgenden dem Gemeindeverband angehörigen Gemeinden wohnhaft sind: Arconciel, Ependes, Ferpicloz, Le Mouret, Pierrafortscha, Senèdes, Treyvaux, Villarsel-sur-Marly.
Wenn Sie Ihre Situation mit einer Sozialarbeiterin abklären möchten, so können Sie hierzu einen Termin vereinbaren.
Sozialamt Obere Saane Service social de la Haute Sarine Rte du Pafuet 42 1724 Le Mouret 026 413 95 10 E-Mail: sshs@le-mouret.ch
Das Sozialhilfegesetz verfolgt das Ziel, die Unabhängigkeit und soziale Eingliederung bedürftiger Menschen zu fördern, die sich in schwierigen sozialen Situationen befinden oder sich nicht aus eigenen Mitteln selbst versorgen können. Sozialhilfe umfasst: Prävention, d.h. Massnahmen, um zu verhindern, dass persönliche bzw. materielle Unterstützung notwendig wird. Persönliche Unterstützung bedeutet Zuhören, Informieren und Beraten. Materielle Unterstützung heisst Geldleistungen oder ein Vertrag zur sozialen Eingliederung.